Sicherheitsbeleuchtung
Für Arbeitsstätten, Versammlungsstätten, Beherbergungsbetriebe und Flucht- und Rettungswege ist eine Notbeleuchtungs- oder Sicherheitsbeleuchtungsanlage vorgeschrieben, damit Menschen im Notfall schnell und sicher den Weg nach draußen finden. Für die Funktionsfähigkeit der Anlagen sind die betreibenden Unternehmen dieser Anlagen verantwortlich. Die Sicherheitsbeleuchtung ist ein zweites Beleuchtungssystem mit einer eigenen Sicherheitsstromversorgung. Ein wichtiges Element sind die beleuchteten grünen Schilder mit einem laufenden Männchen. Sie sollen auch bei Stromausfall den Weg zum nächsten Notausgang weisen. Ein wichtiger Bestandteil einer Sicherheitsbeleuchtung ist die unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), entweder dezentral über einzelne Batterien in den Leuchten oder über ein zentrales zweites Stromversorgungssystem.